ASKÖ Info
ASKÖ Info
Liebe Obleute, liebe Vereinsfunktionär*innen, Liebe Sportfreund*innen!
Die Regierung hat verlautbart, dass alle Sportplätze, alle Sportstätten, alle Bäder bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Des Weiteren hat Sportminister Kogler alle Sportvereine aufgefordert, ihren Sportbetrieb einzustellen.
Wir ersuchen daher alle unsere Vereine und Mitglieder, diesen Aufrufen zu folgen.
Zeigen wir Solidarität, und helfen wir mit, alles zu versuchen, die weitere Ausbreitung zu verlangsamen und zu minimieren!
Das ASKÖ Ballsportzentrum Bernoullistraße, sowie die ASKÖ Sportanlage und Bewegungscenter Schmelz bleiben zumindest bis 13.04.2020 geschlossen.
Es findet kein Sportbetrieb statt.
Auch unsere Geschäftsstelle bleibt vorerst bis 13.04.2020 als Servicestelle geschlossen.
Anfragen sind jedoch telefonisch von 09:00 bis 13:00 Uhr und per Mail weiterhin möglich und werden auch bearbeitet.
In der Karwoche (06.04 – 10.04) bleibt die ASKÖ WAT Wien Geschäftsstelle gesperrt.
Weitere Neuigkeiten werden wir euch über unsere Homepage, soziale Medien bzw. per Mail zukommen lassen.
Aktuelle Infos Infos auch unter:
https://www.sozialministerium.at/Inform ... elles.html
www.sportaustria.at/corona
Bleibt gesund und schaut auf euch!
Euer Team vom ASKÖ WAT Wien
Die Regierung hat verlautbart, dass alle Sportplätze, alle Sportstätten, alle Bäder bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Des Weiteren hat Sportminister Kogler alle Sportvereine aufgefordert, ihren Sportbetrieb einzustellen.
Wir ersuchen daher alle unsere Vereine und Mitglieder, diesen Aufrufen zu folgen.
Zeigen wir Solidarität, und helfen wir mit, alles zu versuchen, die weitere Ausbreitung zu verlangsamen und zu minimieren!
Das ASKÖ Ballsportzentrum Bernoullistraße, sowie die ASKÖ Sportanlage und Bewegungscenter Schmelz bleiben zumindest bis 13.04.2020 geschlossen.
Es findet kein Sportbetrieb statt.
Auch unsere Geschäftsstelle bleibt vorerst bis 13.04.2020 als Servicestelle geschlossen.
Anfragen sind jedoch telefonisch von 09:00 bis 13:00 Uhr und per Mail weiterhin möglich und werden auch bearbeitet.
In der Karwoche (06.04 – 10.04) bleibt die ASKÖ WAT Wien Geschäftsstelle gesperrt.
Weitere Neuigkeiten werden wir euch über unsere Homepage, soziale Medien bzw. per Mail zukommen lassen.
Aktuelle Infos Infos auch unter:
https://www.sozialministerium.at/Inform ... elles.html
www.sportaustria.at/corona
Bleibt gesund und schaut auf euch!
Euer Team vom ASKÖ WAT Wien
Re: ASKÖ Info
Sollen wir fragen ob sie uns die platzmiete erlassen für den Zeitraum wo wir nicht spielen dürfen?
Re: ASKÖ Info
fragen kann man auf jeden fall.
Vor allem, wenn die Situation noch länger andauert.
Vor allem, wenn die Situation noch länger andauert.
Re: ASKÖ Info
Mehr dazu im internen Forum:Mit Erlass der 207. Verordnung – Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung des Bundesministeriums ist der Sportbetrieb im OUTDOOR-Bereich von Sportstätten, und somit auch auf der ASKÖ Sportanlage auf der Schmelz, nun wieder möglich. Unter Einhaltung der beiliegenden Betretungsrichtlinien, die für das ASKÖ Sportanlage „Auf der Schmelz“ gelten, kann der Sportbetrieb mit dem 18. Mai 2020 wieder aufgenommen werden.
Für die gesetzeskonforme Nutzung der angemieteten Trainingsflächen ist der Verein/Veranstalter des Trainings selbst verantwortlich.
Die Sport Austria empfiehlt eine Trainingsgruppe von maximal 10 Personen (Trainer*innen plus Sportler*innen), die die gesetzlichen Abstands- und Hygieneregeln (mindestens 2 Meter Abstand zueinander, 20m2 Trainingsfläche pro Person,…) einhalten. Idealerweise betreten die Personen einer Trainingsgruppe erst dann das Gelände, wenn die Gruppe die zuvor am selben Feld trainiert hat, das Gelände verlassen hat. Um einen Wechsel zu ermöglich bei dem die Abstandsregeln eingehalten werden können, sollte daher ein zeitlicher Abstand zwischen den Trainingszeiten der einzelnen Gruppen liegen.
Bis auf Weiteres wird es für alle Trainingsgruppen einen klar definierten Eingang und einen Ausgang geben (siehe Beschreibung). Dies dient dazu, einen rascheren kontaktlosen Wechsel zu ermöglichen.
Die Garderoben bleiben geschlossen und sind nicht zu benützen.
Die Außentoiletten sind geöffnet und benutzbar, gelten jedoch als Innenflächen und sind daher nur einzeln zu betreten.
(...) Jeder Verantwortliche trägt dafür Sorge, dass die Teilnehmer*innen jedes Trainingstermins dokumentiert werden und auf Nachfrage der ASKÖ Wien zur Kenntnis gebracht werden können. Stichprobenkontrollen der Teilnehmer*innenlisten werden durchgeführt.
Wir empfehlen, dass Erziehungsberechtigte/Eltern/Großeltern die Sportstätte nur zum Bringen und Abholen betreten und anschließend wieder zügig verlassen, sobald die Aufsichtspflicht an die Trainerin / den Trainer weitergegeben wurde.
Jede Trainingsgruppe auf der Anlage ist für die Einhaltung der gesetzlichen Verordnung und der Empfehlungen des jeweiligen zuständigen Fachverbands selbst verantwortlich.
https://bikepolo.at/forum/viewtopic.php?f=9&t=1341
Re: ASKÖ Info
neue ASKÖ richtlinien:
https://www.dropbox.com/s/llnelsv2ng1c5 ... 3.pdf?dl=0
neu, so weit ich das sehe, ist nur, dass jetzt maskenpflicht beim betreten und verlassen ist.
https://www.dropbox.com/s/llnelsv2ng1c5 ... 3.pdf?dl=0
neu, so weit ich das sehe, ist nur, dass jetzt maskenpflicht beim betreten und verlassen ist.
Re: ASKÖ Info
Und irgendwo steht, dass wir ein Desinfektionsmittel griffbereit haben sollen. Wenn ich dran denke, nehm ich nächstes Mal eins mit für die Box.
Re: ASKÖ Info
So wie ich das verstehe ist Maskenpflicht durchgehend, nicht nur beim Betreten/Verlassen.
Re: ASKÖ Info
"Insbesondere bzw jedenfalls verpflichtet sich der/die Betretende•beim Betreten und Aufenthalt in allen Bereichen der Sportanlage zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben bzw nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, einen Abstand von 1 Meter einzuhalten und zusätzlich auch eine den Mund-und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung zu tragen. Darunter fällt auch das Betreten und Aufenthalt bzw die Umkleide in bzw Benutzung der Garderobenbzw Toiletten sowie Gemeinschaftsflächen und Lagerräumen"
die formulierung bedeutet eigentlich, dass jede person zu jedem zeitpunkt eine maske tragen muss. auch während dem sport. "beim betreten und AUFENTHALT in ALLEN BEREICHEN der sportanlage"
der court gehört da auch dazu.
ich bin mir nicht sicher ob sie das so wollten...!? während dem sport eine maske tragen?? ich hab bisher nur gehört, dass eine verschwitzte bzw feuchte maske schlechter sein soll als gar keine. keine ahnung ...
die formulierung bedeutet eigentlich, dass jede person zu jedem zeitpunkt eine maske tragen muss. auch während dem sport. "beim betreten und AUFENTHALT in ALLEN BEREICHEN der sportanlage"
der court gehört da auch dazu.
ich bin mir nicht sicher ob sie das so wollten...!? während dem sport eine maske tragen?? ich hab bisher nur gehört, dass eine verschwitzte bzw feuchte maske schlechter sein soll als gar keine. keine ahnung ...
Re: ASKÖ Info
Versteh ich nicht so. Ich glaub am Gelände ist durchgehend Maskenpflicht, außer bei Sportausübung. Hier greift dann dieser Passus:
Aber ob das nun bedeutet, dass auch beim Polo Maske getragen muss?zur Mitführung samt Bereithaltung und unaufgeforderter Verwendung einer Mund-und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung während der Sportausübung, sollten Mindestabstände aus wichtigen Gründen (bspw Verletzung) nicht eingehalten werden können,
Re: ASKÖ Info
Jedenfalls gibts jetzt in der Box EINE FLASCHE HAND-DESINFEKTIONSMITTEL. Bitte benutzen!!
Re: ASKÖ Info
ja, könnt sein, stimmt. die haben einfach auf irgendetwas wie " ausgenommen während der unmittelbaren sportausübung" oder ähnliches vergessen. lässt sich aber so argumentieren wie du schreibst,... zumindest ist verständlich, dass wir es so interpretiert haben. also unmittelbar am court keine, außerhalb der bande aber schon eine maske.metriod wrote: ↑Thu 29. Oct 2020, 12:43Versteh ich nicht so. Ich glaub am Gelände ist durchgehend Maskenpflicht, außer bei Sportausübung. Hier greift dann dieser Passus:Aber ob das nun bedeutet, dass auch beim Polo Maske getragen muss?zur Mitführung samt Bereithaltung und unaufgeforderter Verwendung einer Mund-und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung während der Sportausübung, sollten Mindestabstände aus wichtigen Gründen (bspw Verletzung) nicht eingehalten werden können,
Re: ASKÖ Info
Mail vom AKSÖ:
Liebe Sportfreund*innen!
Liebe Vereinsverantwortliche!
Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums, teilen wir mit dass ab 03.11.2020 0:00 Uhr, folgende Einschränkungen für den Sport gültig sind:
· Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Turnsäle usw.) dürfen nicht zum Zweck der Ausübung von Sport betreten werden.
(2) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt
· Outdoor-Sportanlagen dürfen nicht zur Ausübung für Sportarten betreten werden, bei deren sportartspezifischer Ausführung es zu Körperkontakt kommt.
Dazu leiten wir euch untenstehend die Information der MA 51 - Sport Wien zur Schließung aller Turnsäle und Rundhallen der Stadt Wien weiter. (Montag, 2. November 2020 07:47)
- Dies gilt für alle Schulen bzw. Schulstufen und auch für Turnsäle mit externen Zugängen für Vereine
Details zu Ausnahmen und Richtlinien, übermitteln wir so rasch wie möglich.
Wir bedauern sehr, euch über diese Schritte informieren zu müssen, werden aber die gesetzten Maßnahmen in dieser schweren Zeit natürlich mittragen und entsprechend einhalten.
Mit sportlichen Grüßen,
ASKÖ WAT WIEN
Liebe Sportfreund*innen!
Liebe Vereinsverantwortliche!
Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums, teilen wir mit dass ab 03.11.2020 0:00 Uhr, folgende Einschränkungen für den Sport gültig sind:
· Indoor-Sportanlagen (Sporthallen, Turnsäle usw.) dürfen nicht zum Zweck der Ausübung von Sport betreten werden.
(2) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt
· Outdoor-Sportanlagen dürfen nicht zur Ausübung für Sportarten betreten werden, bei deren sportartspezifischer Ausführung es zu Körperkontakt kommt.
Dazu leiten wir euch untenstehend die Information der MA 51 - Sport Wien zur Schließung aller Turnsäle und Rundhallen der Stadt Wien weiter. (Montag, 2. November 2020 07:47)
- Dies gilt für alle Schulen bzw. Schulstufen und auch für Turnsäle mit externen Zugängen für Vereine
Details zu Ausnahmen und Richtlinien, übermitteln wir so rasch wie möglich.
Wir bedauern sehr, euch über diese Schritte informieren zu müssen, werden aber die gesetzten Maßnahmen in dieser schweren Zeit natürlich mittragen und entsprechend einhalten.
Mit sportlichen Grüßen,
ASKÖ WAT WIEN
Re: ASKÖ Info
also entweder Null-Kontakt-Polo oder kein Polo!
LG
LG
Re: ASKÖ Info
Kein polo, plätze werden wieder gesperrt.