COVID-19-Präventionskonzept SCHMELZ - BITTE LESEN!

Wo und wann wird Polo gespielt?!
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Astrid
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COVID-19-Präventionskonzept SCHMELZ - BITTE LESEN!

Post by Astrid »

UPDATE:

WICHTIG FÜR ALLE !!!
Es wird für alle zukünftigen Trainings einen LINK FÜR EIN GOOGLE FORMULAR geben. JEDE ANWESENDE PERSON MUSS DIESES AUSFÜLLEN!
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIp ... g/viewform

Folgende Daten müssen übermittelt werden:
Name/ Tel.nr/ emailadresse ?
Zeit der Ankunft und Abreise ?
3G´s (getestet/geimpft/genesen) werden eingehalten ? (für die Einhaltung der 3G´s sind wir selbst verantwortlich, ASKÖ kontrolliert das nicht)

Im Optimalfall übernimmt die erste anwesende Person an dem Tag die Verantwortung dafür (und klickt auf "JA" bei der Frage: Bist du heute für die Einhaltung der Covid-19-Regeln verantwortlich?)
Diese Person soll das Ausfüllen des Formulars an weitere eintreffende Personen kommunizieren (Besonders am Anfang wäre das wichtig, wenn noch nicht alle genau Bescheidwissen)

Warum?:
Der ASKÖ fordert nach jeder Trainingseinheit eine Teilnehmer:innenliste für Contact Tracing im Falle einer COVID Erkrankung. Felix wird diese Liste regelmäßig am darauffolgenden Tag an den Askö schicken.
Last edited by Astrid on Thu 27. May 2021, 08:58, edited 1 time in total.

Astrid
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Re: COVID-19-Präventionskonzept SCHMELZ - BITTE LESEN!

Post by Astrid »

Covid-19-Präventionskonzept Verein Bikepolo Vienna
Als Ergänzung zum den vorliegenden Betretungsrichtlinien des ASKÖ Wien (in der Fassung vom 19.05.2021)

Allgemeine Verhaltensregeln entsprechend den Betretungsrichtlinien des ASKÖ Wien auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage und den entsprechenden Verordnungen der österreichischen Bundesregierung. Betretungsrichtlinien: https://drive.google.com/file/d/14YFfBE ... sp=sharing

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

unbedingt wieder Mail beim Kommen und Verlassen an: schmelz@askoewat.wien

wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause

wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der behördlichen Absonderung/Quarantäne die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause

eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche und Handtuch mitbringen

wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen

Die Nutzung der Duschen ist zur Zeit nicht möglich

Mindestabstand 2 Meter (Ausnahme für die Ausübung von Kontaktsportarten, die kurzfristige Unterschreitung im Rahmen der Sportausübung und erforderliche Sicherungs- und Hilfeleistungen)

Tragen einer FFP2-Maske ist, ausgenommen der konkreten Sportausübung, verpflichtend
nach dem Betreten bzw. vor dem Verlassen der Sportstätte entweder Hände waschen oder Hände desinfizieren
keine Begrüßungen, Verabschiedungen sowie kein Torjubel u.dgl. mit Körperkontakt (z.B. Handschlag, High Fives) :lol:

Zuständige Gesundheitsbehörde: Stadt Wien Gesundheitsdienst, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien
Sportstätte: Speedodrom, ASKÖ Bewegungscenter Schmelz, Auf der Schmelz 10, 1160 Wien
Rahmenbedingungen der Sportart Bikepolo: zeitgleich 6 SpielerInnen auf einem Spielfeld mit ca. 800m² Fläche -> über 130m² Fläche pro Person
Verhalten vor, während und nach einer Trainingseinheit

Vor dem Betreten der Sportstätte ist jeder Sportler/jede Sportlerin verpflichtet, das Onlineformular zur Erfassung der persönlichen Daten auszufüllen. Dies wird von der zuständigen Person des Vereins überprüft. Damit wird ebenso bestätigt, dass eines der 3 Gs zutrifft, er/sie also entweder einen negativen Covid-19-Test, eine amtliche Bestätigung über eine vergangene Infektion oder eine Bestätigung über eine entsprechende Impfung vorweisen kann.
Während der Trainingseinheiten sind insbesondere die Vorgaben hinsichtlich Mindestabstand, das Tragen einer FFP2-Maske und die OIDA-Regeln generell zu beachten.
Im Anschluss an die Trainingseinheit ist die Sportstätte umgehend zu verlassen.
Die Teilnehmerliste der jeweiligen Trainingseinheit wird spätestens am Folgetag per Email an den ASKÖ Wien übermittelt.
Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Verein
COVID-19-Beauftragte/r des Vereins informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde
Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
Verein unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen
Dokumentation durch die/den COVID-19-Beauftrage/n des Vereins, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der TeilnehmerInnenlisten
Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

Kontaktdaten der COvid-19-Beauftragten im Verein
Astrid
XXXX

Edit Johanna: Ergänzungen, u.a. Verlinkung der Betretungsrictlinien
Last edited by Astrid on Thu 27. May 2021, 08:57, edited 1 time in total.

Astrid
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Re: COVID-19-Präventionskonzept SCHMELZ - BITTE LESEN!

Post by Astrid »

Jede Person ist bitte selbst dafür verantwortlich und ich werde das nicht kontrollieren!

3G REGELN:

GETESTET:
PCR-Test - 72h gültig
Antigen- Test - 48h gültig
Selbsttest mit Bestätigung - 24h
Selbsttest vor Ort (nur dort gültig)

GEIMPFT:
ab 22. Tag bis max 9 Monate nach 1. Teilimpfung
2. Teilimpfung nach spät. 3 Monaten

GENESEN:
In vergangenen 6 Monaten Erkrankung überstanden
Als Beleg gilt Antikörpertest (nicht älter als 3 Monate) oder Absonderungsbescheid

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